Aufstieg in der Nähe von Flughäfen und in Kontrollzonen vereinfacht.

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Knarfboy
Kopter Kapitän
Kopter Kapitän
Beiträge: 544
Registriert: Do 15. Okt 2015, 00:36

Aufstieg in der Nähe von Flughäfen und in Kontrollzonen vereinfacht.

#1 Beitrag von Knarfboy »

Die DFS (Deutsche Flusicherung) erteilt mit den NfL (Nachrichten für Luftfahrer) 1-437-15 vom 22.4.2015 eine generelle Freigabe für Flüge mit Modellflugzeugen und Drohnen innerhalb von Kontrollzonen (geschützte Lufträume (Klasse D) um größere Verkehrsflughäfen).

Dabei gelten u.a. folgende Auflagen:
- minimaler Abstand von 1,5km zum Flughafen
- max. Flughöhe für Flugmodelle 30m, für Drohnen mit AE 50m

Dies gilt nur für die Flughäfen, die in der PDF Datei aufgelistet sind!


Quelle: http://www.uavdach.org/aktuell/20150601 ... ng-UAS.pdf

Antworten

Zurück zu „Gesetze und Vorschriften“