Unterschied Flugmodell oder Unbemanntes Flugsystem

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dieterste36
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Unterschied Flugmodell oder Unbemanntes Flugsystem

#1 Beitrag von dieterste36 »

Der Gesetzgeber unterscheidet das Fluggerät nach der Art der Anwendung.

Diese ergibt sich aus § 16 Abs. 1 LuftVO. Entweder handelt es sich um ein „Flugmodell“ nach Nr. 1 a) oder ein „unbemanntes Luftfahrtsystem“ Nr. 7 (UAS).

Ein Flugmodell darf von jedermann geflogen werden, solange das Startgewicht 5kg nicht überschreitet und das Modell in Sichtweite geflogen wird. Es wird keine weitere Genehmigung oder Aufstiegserlaubnis benötigt.

Für ein unbemanntes Luftfahrtsystem, benötigt man in jeden Fall eine Aufstiegsgenehmigung.

Für beide ist aber eine Haftpflicht Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. der Versicherungsnachweis muss vom Kopter Piloten mitgeführt werden.

Unterschieden werden beide nur durch die Art der Anwendung.

Ein Flugmodell wird alleine als Hobby, ohne jegliche gewerbliche Absicht geflogen. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen z.B. in Foren und Youtube wird geduldet solange dies nicht gewerblich ist.

Eine Regelung in Rheinland Pfalz, das ein Flugmodell keine Kamera haben darf, wurde mittlerweile abgeschafft.

Zu einem unbemanntes Luftfahrtsystem, wird der Kopter, wenn er zu gewerblichen Zwecken aufsteigt. Zum Beispiel um Luftaufnahmen zu verkaufen oder im Auftrag von Kunden anzufertigen.

Da gibt es jedoch eine breite Grauzone, welche Spielraum für Interpretationen lässt. Wenn jemand zum Beispiel mit seinem Flugmodel über das Grundstück des Nachbarn fliegt und ein dort gemachtes Foto dem Nachbarn schenkt, wir er wohl kaum eine Strafverfolgung befürchten müssen.

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