Freiwilliges, nichtverpflichtetes, Infoschreiben an die Stadtpolizei

Antworten
Nachricht
Autor
borg
Founder
Founder
Beiträge: 15
Registriert: Fr 16. Okt 2015, 16:12

Freiwilliges, nichtverpflichtetes, Infoschreiben an die Stadtpolizei

#1 Beitrag von borg »

Nachdem an meinem seit 2012 genutzten innerstädtischen Flugstandort in einer öffentlichen Anlage einmal aufgrund eines Anrufes einer besorgte Mitbürerin die Stadtpolizei sich quer von einem anderen Stadtteil zu mir begeben musste um dann die Legalität meines Handelns bestätigt zu sehen, bin ich dazu übergegangen, ca 30 Minuten vor einem Flug, also bevor ich meine Siebensachen zum Fliegen zusammenstelle, ein vorgefertigtes Fax in dem ich nur Datum und Urzeit eintrage, an die Stadtpolizei zu senden.
In etwas verallgemeinerter Form möchte ich Euch das Schreiben hier als Vorlage anbieten, da ich bereits mehrfach um eine Kopie gebeten wurde: 
Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit teile ich ihnen unverbindlich und freiwillig mit, dass ich kurzfristig ab ...... Uhr an ...................
gemäss §16 LuftVO gesetzlich erlaubten Modellflug zur Freizeitgestaltung betreibe. Im Falle eines Anrufes besorgter Mitbürger möchte ich Ihnen mit dieser freiwilligen Info unnötige Einsätze oder Rückfragen ersparen.

Ich bewege mich dabei im gemäss §1 LuftVG öffentlichen und freien Luftraum, ausserhalb des Kontrollierten Luftraums in einer Höhe die vom §905 BGB nicht tangiert wird. 

Aufnahmen vom höchstpersönlichen Lebensbereich nach §201a StGb bzw. Persönlichkeitsrechtverletzende Beobachtungen werden keine von mir gemacht oder veröffentlicht.

Gerne sind zufällig in der Nähe befindliche Kollegen von Ihnen bei mir am Flugstandtort willkommen und können sich über den Modellflug und dessen Möglichkeiten mit einem Multikopter aus erster Hand informieren. Dies gilt natürlich auch für einen eventuell anrufenden besorgten Mitbürger, dem Sie ein Gespräch an meinem Modell-Flugstandort vorschlagen können. 

Weitergehende Infos zum Modellflug bzw. UAV-Flug können Sie unter 
http://kopter.speedteamduo.de
entnehmen

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Dienst und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Bei Flügen in der hissigen Kontrollzone (CTR) ersetze ich "...ausserhalb des Kontrollierten Luftraums..." durch "...nach Startfreigabe durch die Ops der US-Airbase..."
Bei Auftragsflügen sind einige Passagen durch andere ersetzt ("freiwillig"+"Modellflug" wird durch "pflichtgemäss entsprechend der vorliegenden hessischen Aufstiegserlaubnis" ersetzt) und es ist individueller gestaltet, da u.A. auf den Auftraggeber und die Genehmigung der Startplatzbenutzung hingewiesen wird.

Natürlich kann man dies nur dann so handhaben, wenn man sich auf legalem Startgelände bewegt und auch ansonsten nicht in verbotenem Luftraum bewegt, selbstredend, dass man auch den Versicherungsnachweis mit sich führt.
Händi, bzw. Smarti habe ich immer bei mir, die Nummer steht im Brifkopf des Faxes.

Die Telefonnummer der Ops hat bei mir einen eigenen, individuellen Klingelton, so dass ich auch beim Fliegen sofort weiss, ob es sich um einen Anruf handelt auf den ich unbedingt reagieren muss, z.B. der Anruf mit der Notwendigkeit einer sofortigen Landung.

Bei Nichtfreizeitflügen werden übrigens von mir die jeweils in den vorab getätigten Mailverkehr einbezogenen Stellen (Ops der Airbase, Auftraggeber) als CC einbezogen. Beim der englischsprachigen Mail an die Ops ähnlichen Inhalts steht die Polizei und der Auftraggeber ebenfalls im CC. Somit bin ich auf der Sicheren Seite, dass alle Stellen 1. informiert sind (auch die Polizei kann mal etwas vergessen) und andererseits bekomme ich einen eventuellen Einwand einer Stelle ebenfalls direkt und muss mich nicht darauf verlassen, dass eine Stelle es tatsächlich auch an mich weiterleitet.
Luftfahrzeugfernführer: ARD2 "LittleSister" D-LDS-03A * P1 "LittleBrother" D-LDS-5
http://kopter.SPEEDTEAMDUO.de
http://www.youtube.com/playlist?list=PL_mSxv_LqVKOl3oDwlz-bDpMrksHAXoWK
http://instagram.com/m.laui

Antworten

Zurück zu „Gesetze und Vorschriften“