Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

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duke-f
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Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

#1 Beitrag von duke-f »

Sachverhalt:
Ich lasse meinen Kopter bei absoluter Windstille über meinem 300 m²-Grundsück mit Doppelhaushälfte auf ca 95 m senkrecht aufsteigen, mache senkrecht nach unten ein Foto und lande unmittelbar anschließend wieder. Es ist Herbst, recht kühl trotz Sonnenschein, Wochetags vormittag. Nahezu alle Nachbarn sind zur Arbeit oder in Urlaub. Für ein Sonnenbad im eigenen Garten eindeutig zu kühl. Ich kann aber nicht ausschließen, dass einer meiner Nachbarn über eine Neigung verfügt, die mir fremd ist (Training nackt in der Kälte für die geplante Polarwanderung nächsten Winter?). Aus 95 m Höhe kann ich ihn aber auf Fotos nicht mehr deutlich als nackte Person erkennen. Ich kann auch nicht ausschließen, dass ich einen Nachbarn zufällig im Garten bei einer verbotenen Handlung überrasche (Verbrennen von Gartenabfall?). Erst im Nachhinein kann ich auf dem Bild sehen, dass dies alles nicht der Fall war - aber eben erst dann, wenn ich das Bild gemacht habe. Etwas kann ich aber schon Details in der Nachbarschaft deutlich im Foto erkennen. Wer hat z.B. einen Gartenteich? Eine Sitzgruppe? Sogar die Regentonne läßt sich eindeutig wahrnehmen.

Das Foto ist nur für mich - evtl lass ich es entwickeln und hänge es in den Flur. Oder zeige es mal jemanden am Rechner oder schicke es sogar Familienangehörigen per Mail.

Frage:
Mache ich da etwas verbotenes?

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Knarfboy
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Re: Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

#2 Beitrag von Knarfboy »

Nein, hast nichts verbotenes getan. Das Foto dürftest du nicht verwenden oder gar weitergeben. Anstandshalber löscht oder vernichtet man ein solches Foto anschließend.

Solche Fotos können auch zufällig,ohne Zuhilfenahme eines Kopters entstehen. Die Vorgehensweise währe dann die selbe.

duke-f
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Re: Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

#3 Beitrag von duke-f »

Ich war vielleicht undeutlich: Es ist auf dem Foto keine Person zu sehen und es ist nichts zu erkennen, was auf etwas wie auch immer fragwürdiges schließen lässt. Dann muss ich es doch nicht vernichten, sondern kann es in meinen Flur hängen?

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Knarfboy
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Re: Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

#4 Beitrag von Knarfboy »

duke-f hat geschrieben:Ich war vielleicht undeutlich: Es ist auf dem Foto keine Person zu sehen und es ist nichts zu erkennen, was auf etwas wie auch immer fragwürdiges schließen lässt. Dann muss ich es doch nicht vernichten, sondern kann es in meinen Flur hängen?
Ach so, ich dachte der nackte Nachtbar währe darauf zu sehen. Wenn nicht kompromittierendes auf dem Foto zu sehen ist, kannst du das Foto natürlich privat nutzen und gff. in einem Forum hochladen, so nach dem Motto, "Mein Haus , da lebe ich". Das teilweise Nachbargrundstücke zu sehen sind, dürfte nichts ausmachen, die kann ja jeder in den Satellitenaufnahmen von Google Maps eh einsehen.

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AirConTec
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Re: Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

#5 Beitrag von AirConTec »

Liebe Freunde,

ich bin zwar neu hier, aber ich hatte in meiner Vorstellung vergessen, dass ich niveauvolles Kabarett schätze.

Da schreibt hier einer, dass er etwas Legales gemacht hat, aber sich noch unsicher ist, ob es wirklich legal war. Der Andere bestätigt ihm, dass das legal war, aber falls es trotzdem legal war, dann könnte er die Fotos auch löschen (Wäre eine Sicherungskopie erlaubt?).

Dann bestätigt ihr Euch noch mal gegenseitig, dass die legale Angelegenheit wirklich legal war.

Ich bin hier richtig in diesem Forum

AirConTec

quadle
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Re: Aufstieg in Wohngebiet über eigenem Grundstück für Luftbilder

#6 Beitrag von quadle »

Auch ich muss mal meinen Senf dazu geben. Vorne weg, duke-f hat nichts falsch gemacht.

Sicher gibt es einen Schutz der Privatsphäre welche Aufnahmen der Gebäuderückseite oder den Blick hinter hohe Hecken unterbinden soll. Dies war ja aber nicht Ziel seiner Aufnahmen.

Das ist wie das Recht am eigenen Bild, bist Du das Ziel einer Aufnahme hast Du (soweit kein öffentliches Interesse wie bei VIPs) das Recht am eigenen Bild. Bewegst Du Dich auf der Domplatte in Köln und bist Teil einer Aufnahme (glaube mal was von 10 oder 15 Personen auf einem Bild gelesen zu haben) gilt ein solches Recht eben nicht mehr.

So sehe ich das auch bei Aufnahmen wie von duke-f. Des nachbars Garten war ja nicht Ziel Deiner Aufnahme. Wenn Du jetzt zufällig im Randbereich andere Gebäude drauf hast, ist das eben so.

Irgendwo hat mal jemand was von 50m Höhe geschrieben, dass empfinde ich als Quatsch, weil mit entsprechendem Equipment kann man da schon tolle Bilder machen. Bei unserem fliegenden Luftstativ, mit einer umgerechneten KB-Brennweite von 20mm (also Weitwinklig) sind bereits 50m schon ziemlich Hoch.

Also vereinfacht: Gruppenfotos von Gebäuden - Erlaubt; Porträtaufnahmen eines (fremden) Hauses - Erst nach vorheriger Erlaubnis des Eigentümers.

Sicher muss man dann das Ergebniss eines solchen Bildes ansehen und wie Knarfboy bereits erwähnte, Aufnahmen mit erkennbar persönlichen oder obszönen Ergebnissen eben aussortieren und nicht dieses Ereignis noch freizustellen.

Apropo Obszön: Sagt die ältere Dame zum jungen kopulierenden Pärchen -> Das ist aber Obszön, darauf das junge Pärchen - Und obs das zön is.

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